Ausschreibung für Biogasanlagen in 2023 – BNetzA-Höchstgebotserhöhung und Maisdeckel sichern oder noch warten?
Programm:
Die BNetzA hat für die Ausschreibungen in 2023 das zulässige Höchstgebot auf 19,83 ct/kWh erhöht, zudem kann in 2023 noch der höhere Maisdeckel (40 Masseprozent) gesichert werden. Der Maisdeckel
sinkt ab 2024 auf 35 Masseprozent ab, wenn die BNetzA keinen weiteren Beschluss trifft, sinkt das Höchstgebot in 2024 wieder auf 17,75 ct/kW ab. Vor diesem Hintergrund sollten/müssen viele
Betreiber überlegen, jetzt schon frühzeitig ihre künftige Vergütung zu sichern.
• Wer kann/darf 2023 schon an der Ausschreibung teilnehmen
(IB 2007 oder früher)
• Macht eine vorzeitige Teilnahme vor IB 2008 oder 2009 auch Sinn?
• Vorgaben des EEG 2023 für die Ausschreibung (Maisdeckel,
Überbau, 150 Tage Verweilzeit etc.)
• Ablauf Ausschreibungsverfahren, was ist zu beachten?
Möglichkeiten der Vergütungsoptimierung trotz Ausschreibung?
(Terminmarkt, Direktverkauf an Dritte, Eigenstromnutzung etc.) Darf
ich oder muss ich nach dem Zuschlag weiterbetreiben?
• Ist die Ausschreibungsvergütung überhaupt wirtschaftlich für mich
(Praxisbeispiele, Optimierungsmöglichkeiten)?
Referent: Dr. Helmut Loibl
Paluka Rechtsanwälte Loibl Specht PartmbB, Regensburg

Nächste Termine:
Ausschreibung 16.05.2023
Veranstaltungsort:
Online